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   VG Schleswig, 24.04.2020 - 1 B 62/20   

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https://dejure.org/2020,8531
VG Schleswig, 24.04.2020 - 1 B 62/20 (https://dejure.org/2020,8531)
VG Schleswig, Entscheidung vom 24.04.2020 - 1 B 62/20 (https://dejure.org/2020,8531)
VG Schleswig, Entscheidung vom 24. April 2020 - 1 B 62/20 (https://dejure.org/2020,8531)
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Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 11/20

    Anreiseverbot auswärtiger Zweitwohnungsbesitzer bestätigt

    Auszug aus VG Schleswig, 24.04.2020 - 1 B 62/20
    Der Umstand, dass die Antragsteller zunächst auf Grundlage der ursprünglichen Allgemeinverfügung ihren Nebenwohnsitz im Kreisgebiet verlassen haben, ist nicht geeignet, eine für sie günstigere Bewertung ihres Begehrens zu erwirken (vgl. ausdrücklich OVG Schleswig, Beschluss vom 02.04.2020, - 3 MB 11/20 -, Rn. 12, juris).

    Dass vorliegend die im Interesse des Gesundheitsschutzes zunächst verfügte und auch weitgehend befolgte Abreise der Bewohner von Nebenwohnungen dann auf äußeren Druck durch den Antragsgegner ausgerechnet für die dann aller Voraussicht nach rechtswidrig dort noch verbliebenen Bewohner von Nebenwohnungen aufgehoben wurde, kann im Interesse des Gesundheitsschutzes nicht dazu führen, dass der Antragsgegner von als notwendig erkannten Maßnahmen absehen dürfte (vgl. dazu OVG Schleswig, Beschluss vom 02.04.2020, - 3 MB 11/20 -, juris).

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Schleswig, 24.04.2020 - 1 B 62/20
    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft deren einer der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 -, BVerwGE 100, 262).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 8/20

    Anreiseverbot auswärtiger Zweitwohnungsbesitzer bestätigt

    Auszug aus VG Schleswig, 24.04.2020 - 1 B 62/20
    In der maßgeblichen Instanzrechtsprechung ist inzwischen geklärt, dass die Verbreitungszahl der Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 die nach dem IfSG zuständigen Stellen zum Handeln berechtigt und dass Maßnahmen wie die hier streitgegenständliche Allgemeinverfügung auf Grundlage von § 28 Abs. 1 IfSG ergehen können (vgl. etwa OVG Schleswig, Beschluss vom 02.04.2020 - 3 MB 8/20 -, Rn. 26 ff., juris).
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus VG Schleswig, 24.04.2020 - 1 B 62/20
    Rechtliche Beziehungen haben sich nur dann zu einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1987 - 3 C 53.85 -, BVerwGE 77, 207).
  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

    Auszug aus VG Schleswig, 24.04.2020 - 1 B 62/20
    Seien die Gerichte zur Sachprüfung verpflichtet, könnten sie sich auch einer Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren insoweit nicht entziehen (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2003 - 1 BvR 2129/02 -, NVwZ 2003, 856).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.04.2020 - 3 MR 4/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung bleibt vollziehbar

    Auszug aus VG Schleswig, 24.04.2020 - 1 B 62/20
    Anders als die Antragstellerin meint, ist gegen diese Rechtsverordnung verfassungsrechtlich auch nichts zu erinnern (vgl. zur in der einschlägigen Vorschrift wortgleichen Vorgänger-Landesverordnung OVG Schleswig, Beschluss vom 09.04.2020, - 3 MR 4/20 -, Rn. 6 ff., juris).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 168/64

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 GrdstVG

    Auszug aus VG Schleswig, 24.04.2020 - 1 B 62/20
    Bei einer Inhaltsbestimmung des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG würde das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG nicht greifen (BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1967 - 1 BvR 168/64 -, BVerfGE 21, 92-93, Rn. 4).
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